# FAQs

# Technische Fragen

# Muss der Online-Dienst in die Website eingebettet werden? Gibt es den Online-Dienst auch als “Standalone”-Variante?

Der Online-Dienst muss immer in eine Website eingebettet werden. Die Website muss aber nicht zwingend die Homepage beispielsweise einer bestimmten Behörde sein, sondern kann auch unter einer eigenen Domain als alleinstehende Website veröffentlicht werden.

# Der Online-Dienst verwendet Inline-Styles. Gibt es Möglichkeiten, die Stylesheets in eine separate Datei auszulagern?

Es wurde sich bewusst dafür entschieden, die styles in ein "<style>" tag zu schreiben, damit content flickering vermieden wird.

Eine detalliertere Antwort, spezifisch für den entsprechenden Online-Dienst finden Sie hier:

# Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Einbindung geschaffen werden?

Unter dem folgenden Link können die Informationen für die technische Einbindung von Antragsstrecken aufgerufen werden. Wenn Sie zudem eine außerbayerische Behörde sind, der keinen XÖV-Standard nutzt, müssen Sie zusätzlich einen DVDV-Eintrag bei der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle beantragen.

Eine detailliertere Antwort, spezifisch für den entsprechenden Online-Dienst, finden Sie hier:

# Woran liegt es, dass Textstellen und/ oder eingetragene Daten, die im OZG Service Management angepasst wurden, in der Antragsstrecke nicht angezeigt werden?

Dieses Problem kann mehrer Ursachen haben. Hier ist zu empfehlen folgendes sicherzustellen:

Grundsätzlich gibt es für Ihre Dienste eine Test-Umgebung (PRE) und eine produktive Umgebung (PRO). Textanpassung können für PRE- und PRO-Umgebungen erfolgen. Für beide Umgebungen gibt es eigenständige Oberflächen im OZG Service Management. Die beiden Umgebungen sind voneinander unabhängig, d. h. eine Textanpassung auf PRE wird nicht automatisch auf PRO angewendet. Hier ist sicherzustellen, dass die Texte auf der jeweils relevanten Umgebung gepflegt und anschließend auch auf der richtigen Umgebung überprüft worden sind.

PRE-Umgebung

https://www.pre-service-digitale-verwaltung.de/ (opens new window)

PRO-Umgebung

https://www.service-digitale-verwaltung.de/ (opens new window)

Bei der Anpassung von Textstellen ist darauf zu achten, dass die Eingaben erst durch Klicken auf „Speichern“ gespeichert werden. Wird die Eingabe nicht durch „Speichern“ bestätigt, gehen die Änderungen verloren. Falls die Änderungen ggf. trotz Speicherung nicht sofort sichtbar sind, ist der Cache des verwendeten Browsers zu löschen. Wenn Sie ein Objekt bearbeitet und gespeichert haben, wird es in der Navigationsleiste mit blauer Schrift markiert. Sofern Sie Anpassung von Textstellen rückgängig machen möchten, können Sie über das Menü rechts neben dem Eingabefeld („drei Punkte“) das Feld auf den Default-Wert zurücksetzen. Auch das Zurücksetzen muss mit Speichern bestätigt werden.

# Wie funktioniert die Erfassung gültiger Postleitzahlen für den Postleitzahlen-Check?

Wenn der PLZ-Check aktiviert ist (siehe Anleitung) können im OZG Service Management gültige Eingaben für Postleitzahlen hinterlegt werden. Die Benutzer/innen sollten dafür die entsprechenden Rechte haben. Wichtig ist zu beachten, dass die dort konfigurierten Postleitzahlen nicht auf der Demo unter Digitale Verwaltung as a Service, sondern nur auf der Webseite der jeweiligen Gebietskörperschaft, wo der Dienst mit dem entsprechenden AGS eingebunden ist, verwendet werden.

Einladungslinks, die per E-Mail zugestellt werden sind aus Sicherheitsgründen nur 72 Stunden gültig. Darüber hinaus verursacht das Öffnen der Links über den Internet Explorer häufig Probleme, weshalb hier ein anderer Browser zu verwenden ist. Es ist darauf zu achten, dass der verwendete Browser auf dem neuesten Versionsstand ist, da veraltete Versionen nicht unterstützt werden können.

Bitte melden Sie sich in dem Fall beim Support und Ihnen werden neue Einladungslinks zugesendet. Bitte geben Sie dafür an, ob Sie für die Test-Umgebung (PRE) und/ oder Produktiv-Umgebung (PRO) einen neuen Zugang benötigen.

Eine Zustellung des Einladungslinks an ein Funktionspostfach ist aus Gründen der Revisionssicherheit nicht möglich und muss daher an eine personalisierte E-Mail-Adresse erfolgen.

# Wie kann ich mein Passwort zum OZG Service Management zurücksetzen?

Aktuell besteht keine Möglichkeit, dass Passwort zurückzusetzen. Bitte melden Sie sich beim Support und Ihnen werden neue Einladungslinks zugesendet. Bitte geben Sie dafür an, ob Sie für die Test-Umgebung (PRE) und/ oder Produktiv-Umgebung (PRO) einen neuen Zugang benötigen.

# Woran liegt es, dass nach der korrekten Eingabe des Dienstnamens und des AGS im Quellcode bei der Einbindung gemäß der Anleitung zu Fehlermeldungen kommt?

Schicken Sie dem Support bitte die URL der Einbettung zu, damit er das System live einsehen kann. Zusätzlich schicken Sie bitte auch Screenshots der Fehlermeldungen und Timestamps zu. Des Weiteren achten Sie bitte darauf, dass die Einbettung nur mit der genannten Domain aus dem Abfrageblatt funktionieren kann - die dort angegebene Domain muss also der Domain entsprechen, auf der der Online-Dienst laufen soll.

# Was bedeutet die Fehlermeldung "GraphQL error Exception while fetching data (/createTask) : The request does not fulfill the requirements"?

Die Domain, die im Datenabfrageblatt angegeben wurde, war falsch. Die Domain im Datenabfrageblatt muss mit der Domain in der der Online-Dienst eingebettet wird identisch sein.

# Wie kann ich den Online-Dienst testen?

Nach der erfolgreichen Einrichtung des Online-Dienstes auf der PRE-Umgebung können Sie die Funktionen der Webseiten-Einbindung testen. Dazu können Sie die Webseite aufrufen und schauen, ob der Online-Dienst erscheint und anschließend die Anstragsstrecke durchgehen und ausfüllen. Dabei können Sie u.a. testen, ob die Dateiuploads funktionieren.

Nachdem die Tests auf der PRE-Umgebung erfolgreich waren, können Sie den Online-Dienst auf der PRO-Umgebung einbinden. Anschließend können Sie die Anbindung an das Fachverfahren testen, wie z.B. den Eingang des Antrags und der Nachweise im Fachverfahren. Bitte beachten Sie, dass das Testen der Anbindung an das Fachverfahren nur mit Echtdaten funktioniert.

# Datenschutzrechtliche Fragen

# Gibt es eine Vorlage für einen Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 DSGVO bzw. ersetzt das Datenschutzkonzept den entsprechenden Eintrag?

Das Datenschutzkonzept ersetzt nicht den Eintrag ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 Abs. 1 DSGVO, es enthält jedoch alle erforderlichen Informationen zur Erstellung eines solchen Eintrags. Um die Verantwortlichen zu unterstützen, enthalten kommende Versionen des Datenschutzkonzepts eine entsprechende Vorlage.

# Ist neben der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO (Projekt-DSFA) noch eine eigene DSFA durch die Verantwortlichen zu erstellen?

Grundsätzlich liegt diese Entscheidung bei Ihnen als datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Jedoch erstellen wir die Projekt-DSFA derart, dass nur noch die – ohnehin unabhängig vom Online-Dienst – datenschutzrechtlich zu bewertende Verarbeitung im Fachverfahren übrig bleibt. Insofern Sie diese bereits betrachtet und – falls erforderlich – ggf. eine DSFA erstellt haben, sollte die ergänzende Erstellung einer eigenen DSFA zum Online-Dienst entbehrlich sein.

# Welche Informationen für die Betroffenen nach Art. 13 DSGVO müssen wir noch selbst bereitstellen?

Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO allein durch den Online-Dienst werden zentral im Online-Dienst zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu müssen Sie noch ein Informationsblatt gem. Art. 13 DSGVO bereitstellen. Auf Nachfrage kann Ihnen hierfür eine Vorlage zur Verfügung gestellt werden. Das Informationsblatt muss sodann auf Ihre Website hochgeladen und über das Management-Tool unter “Variables/informationsblatt_abh_link” zum Online-Dienst verlinkt werden.

# Verlangt die Einbettung des Online-Dienstes in die eigene Website nicht die Zustimmung des Nutzers für die Anzeige externer Inhalte?

Es handelt sich bei der Einbindung des Online-Dienstes datenschutzrechtlich nicht um eine Übermittlung an einen Dritten oder eine gemeinsame Verantwortung, sondern um eine Auftragsverarbeitung des Verantwortlichen. Dass der Inhalt „woanders“ liegt/eingebunden wird, ist rechtlich unerheblich. Der Inhalt wird rechtlich so behandelt als gehöre er zur Website des Verantwortlichen. Im Unterschied dazu gelten Dienstleister wie YouTube, Twitter etc. nicht als Auftragsverarbeiter, sondern je nach Einschätzung als Dritte oder gemeinsame Verantwortliche, da sie die Daten nicht nur im Auftrag, sondern als Werbeplattformen eben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten. Im Ergebnis braucht es für die Übermittlung an diese eine eigene Rechtsgrundlage. Sie „erben“ nicht wie der Auftragsverarbeiter die Rechtsgrundlage des Verantwortlichen. Da viel Unsicherheit herrscht, ob hierzu Rechtsgrundlagen tragen, die darauf aufbauen, dass die Einbindung „erforderlich“ ist, holen sich Webseitenbetreiber oft pauschal die Einwilligung bei den Nutzenden, indem sie etwa Zwei-Klick-Lösungen vor der Einbettung implementieren.

# Aufenthaltstitel

# Technische Fragen

# Der Online-Dienst verwendet Inline-Styles. Gibt es Möglichkeiten, die Stylesheets in eine separate Datei auszulagern?

Es wurde sich bewusst dafür entschieden, die styles in ein "<style>" tag zu schreiben, damit content flickering vermieden wird.

In Ausnahmefällen wäre es möglich, dass zwei verschiedene javascript Dateien generiert werden: at-erwerbstaetigkeit.js mit javascript und stylesheet (unverändert) und at-erwerbstaetigkeit.csp.js + at-erwerbstaetigkeit.csp.css. Hierbei kann es bei schlechter Internetverbindung jedoch zu content flickering kommen, da das html zunächst ohne stylesheets und im zweiten Schritt, sobald das stylesheet geladen ist, erneut mit stylesheet gerendert wird.

# Kann der Online-Dienst auch direkt in ein Landesportal eingebettet werden?

Grundsätzlich ist eine direkte Einbettung in Landesportale nicht vorgesehen. Die Landesportale stellen zunächst (nur) sicher, dass EfA-Leistungen für Nutzer/innen auffindbar sind und angesteuert werden können.

# Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Einbindung geschaffen werden?

Unter dem folgenden Link Anleitung können die Informationen für die technische Einbindung von Antragsstrecken aufgerufen werden.

Wichtig ist, dass für die Zustellung der Antragsdaten in das Fachverfahren ein DVDV-Eintrag für den zugrundeliegenden Dienst vorliegen muss. Die Beantragung der Eintragung muss bei der für das Land zuständigen Stelle erfolgen. Hier muss darum gebeten werden, dass die Behörde für den Dienst „xauslaender1150OZGPORTALABH” eingetragen wird. Der Dienst muss mit dem bereits hinterlegten „XAusländer“-Zertifikat angelegt werden.

# Was passiert mit der Nachricht, wenn die Antragsdaten, bspw. wegen eines Übermittlungsfehlers, nicht zugestellt werden können?

Sofern ein Antrag im Online-Dienst erfolgreich abgesendet werden kann, von den empfangenden Stellen aber nicht entgegen genommen wird, wird je nach betroffener Kommunikationskomponente sichergestellt, dass der Antrag gepuffert wird oder die verantwortlichen Stellen manuell informiert werden. Ist die Übergabe des Antrags an OK.Komm bereits fehlerhaft, wird über ein mehrstündiges Zeitfenster mehrfach versucht, den Antrag zu übergeben. Schlägt dies final fehl, wird der Nutzer, die Ausländerbehörde und das Projekt, informiert.